Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Baupreisprüfers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Angestellte, die im Wirtschaftsdezernat einer Bezirksregierung Baupreisprüfungen nach preisrechtlichen Bestimmungen durchführen, sind Verwaltungsangestellte. Für sie gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst der Vergütungsordnung zum BAT.

2. Die Merkmale der Vergütungsgruppe III BAT Fallgruppe 1a fordern eine besonders weitreichende, hohe Verantwortung, die diejenige erheblich übersteigt, die begriffsnotwendig schon die Merkmale der Vergütungsgruppe IVa BAT Fallgruppe 1a fordern. Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein (Bestätigung von BAG 28.10.1981 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392 = AP Nr 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

 

Normenkette

BAT Anlage 1a; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 09.02.1984; Aktenzeichen 11 Sa 150/83 E)

ArbG Hannover (Entscheidung vom 18.08.1983; Aktenzeichen 4 Ca 546/82 E)

 

Fundstellen

RdA 1986, 66

AP Nr 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1-2)

EzBAT §§ 22m 23 BAT B1, VergGr III Nr 2 (LT1-2)

PersV 1991, 133 (K)

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