Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung eines Bausachverständigen beim Finanzamt
Leitsatz (redaktionell)
Für die Vergütung der Bausachverständigen der Finanzverwaltung besteht keine bewußte Tariflücke. Für sie gelten die tariflichen Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Vergütungsordnung des BAT für technische Angestellte.
Normenkette
BAT Anlage 1a; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 11.01.1984; Aktenzeichen 5 Sa 107/83) |
ArbG Hannover (Entscheidung vom 07.04.1983; Aktenzeichen 5 Ca 234/82) |
Fundstellen
RdA 1986, 66 |
AP Nr 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1) |
EzBAT §§ 22, 23 BAT C1, VergGr III Nr 1 (LT) |
PersV 1991, 133 (K) |
RiA 1986, 160-160 (LT1) |
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