Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Bausachverständigen beim Finanzamt

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Vergütung der Bausachverständigen der Finanzverwaltung besteht keine bewußte Tariflücke. Für sie gelten die tariflichen Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Vergütungsordnung des BAT für technische Angestellte.

 

Normenkette

BAT Anlage 1a; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 11.01.1984; Aktenzeichen 5 Sa 107/83)

ArbG Hannover (Entscheidung vom 07.04.1983; Aktenzeichen 5 Ca 234/82)

 

Fundstellen

RdA 1986, 66

AP Nr 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1)

EzBAT §§ 22, 23 BAT C1, VergGr III Nr 1 (LT)

PersV 1991, 133 (K)

RiA 1986, 160-160 (LT1)

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