Leitsatz (redaktionell)

1. Jede auch nur einigermaßen vollständige, nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbare und aus sich heraus zu handhabende tarifliche Regelung schließt auf den in BetrVG § 87 Abs 1 genannten Gebieten ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur betrieblichen Regelung des Gegenstandes aus.

2. Weder Schwierigkeiten bei der Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen tariflicher Ansprüche noch das Bestehen rechtlicher Zweifelsfragen über Bedeutung und Tragweite einer Tarifvorschrift rechtfertigen für sich allein die Annahme einer gewollten, von den Betriebspartnern durch ergänzende betriebliche Regelungen zu schließenden tariflichen Regelungslücke.

3. § 7 Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen vom 1976-10-01 und vom 1980-11-23 läßt keinen Raum für eine betriebliche Regelung darüber, mit welcher Stundenzahl durch Urlaub, Krankheit und gesetzliche Feiertage ausgefallene Arbeitstage bei der Ermittlung geleisteter Überstunden zu berücksichtigen sind und welche Tätigkeiten der Redakteure überhaupt als arbeitszeit- und vergütungsrelevant anzusehen sind.

4. Eine Regelung über die Erfassung der täglichen Arbeitszeit der Redakteure mit Hilfe auszufüllender Tageszettel zu dem alleinigen Zweck, den Redakteuren den ihnen obliegenden Nachweis geleisteter und deshalb tariflich ausgleichspflichtiger Überstunden zu erleichtern, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Ordnung des Betriebes nach BetrVG § 87 Abs 1 Nr 1 noch unter dem der betrieblichen Lohngestaltung nach BetrVG § 87 Abs 1 Nr 10 mitbestimmungspflichtig (Bestätigung des Beschlusses vom 1980-12-09 1 ABR 1/78 = AP Nr 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 31.05.1978; Aktenzeichen 19 TaBV 42/77)

ArbG Köln (Entscheidung vom 28.09.1977; Aktenzeichen 3 BV 31/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 436958

BAGE 36, 148-161 (LT1-4)

BAGE, 148

DB 1982, 383-385 (LT1-2)

BlStSozArbR 1982, 153-154 (T)

JR 1982, 308

SAE 1982, 293-297 (LT1-4)

AP § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang (LT1-4), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung XIVB Entsch 56 (LT1-4)

AR-Blattei, ES 530.14.2 Nr 56 (LT1-4)

AfP 1982, 58

EzA § 87 BetrVG 1972, Nr 8 (LT1-4)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge