Leitsatz (redaktionell)

1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren geltend gemacht werden.

2. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen.

3. Die Entscheidung über die vorstehend zu 2 erwähnte Frage hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab.

4. Über die einzelnen Grundsätze, die für die Entscheidung über die im Leitsatz zu 2 genannte Frage maßgeblich sind.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 08.12.1961; Aktenzeichen 4 BVTa 6/61)

 

Fundstellen

BAGE 14, 82

BAGE, 82

BB 1963, 601

DB 1963, 662

NJW 1963, 1325

BetrR 1963, 193

RdA 1963, 159

SAE 1963, 169

AP § 3 BetrVG, Nr 5

AR-Blattei, Betrieb Entsch 1

AR-Blattei, ES 450 Nr 1

PraktArbR BetrVG §§ 1-5, Nr 79

WA 1963, 139

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