Rz. 159

Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O nimmt ausdrücklich Entschädigungen mit Strafcharakter vom Versicherungsschutz aus. Durch den Klammerzusatz "punitive und exemplary damages" wird deutlich, dass es primär um Zahlungen geht, die im US-amerikanischen Recht einzelner Bundesstaaten festgesetzt werden können (siehe das Beispiel oben).

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