Leitsatz

Wer privat nach einem Partner sucht, sollte zur Kontaktaufnahme nicht den Firmen-PC nutzen. Denn täglich mehrere Stunden privat mailen kann schnell und ohne Abmahnung zur Kündigung führen.

 

Sachverhalt

Ein stellvertretender Leiter eines Bauamts hatte seinen PC am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen ausgiebig für private Mails genutzt. Er stand mit mindestens 10 verschiedenen Kontaktvermittlern in Kontakt. Auf seinem PC hatte er Kontaktbriefe mit erotischem Inhalt und pornografische Fotos abgelegt. An manchen Tagen erhielt er über 100 private Mails. Dies blieb nicht unbeobachtet und der Arbeitgeber reagierte mit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung. Der Versuch des Bauamtsleiters, sich dagegen vor Gericht zu wehren, blieb erfolglos.

Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit konnte dem Bauamtsleiter nur noch aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein solcher Grund lag jedoch vor: Das exzessive private Mailen während der Arbeitszeit war eine Verletzung der Arbeitspflicht in einer solcher Intensität, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig war. Der Arbeitgeber habe private Mails auch nur geduldet, nicht ausdrücklich erlaubt. Zum anderen habe der Bauamtsleiter, der eine Leitungsfunktion innehatte, den Vertrauensvorschuss seines Arbeitgebers massiv enttäuscht.

 

Link zur Entscheidung

LAG Niedersachsen, Urteil v. 31.5.2010, 12 Sa 875/09.

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