Kurzbeschreibung

Muster zur außergerichtlichen Geltendmachung von Auskunfts- u. Belegansprüchen, damit die Unterhaltsansprüche (hier Trennungsunterhalt für die Ehefrau u. Kindesunterhalt) berechnet werden können. Da die Einkommensverhältnisse des Gegners unbekannt sind, werden die Auskünfte und Belege auf sämtliche in Betracht kommende Einkommensarten bezogen. Bis zur endgültigen Berechnung der Unterhaltsansprüche werden zur Deckung des kurzfristigen Unterhaltsbedarfs vorläufige Unterhaltsbeträge eingefordert.

Schreiben wegen Auskunft und Unterhalts

Rechtsanwältin ...

  Berlin, den ...

Per Einschreiben/Rückschein[1]

Herrn ...

Anschrift

Betr. Unterhalt für Ihre Tochter und Ihre Ehefrau

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit zeigen wir an, dass uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine uns legitimierende Vollmacht ist im Original beigefügt.

Wir sind beauftragt, Trennungsunterhaltsansprüche unserer Mandantin sowie Kindesunterhaltsansprüche für das Kind…, welches seit der Trennung bei unserer Mandantin lebt, geltend zu machen. Zur Ermittlung der Unterhaltsansprüche werden Sie zunächst aufgefordert,

  1. Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über

    1. Ihr Vermögen am ... (Eingabe eines konkreten Datums);
    2. Ihre sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebeneinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie aus Steuererstattungen in der Zeit vom ... bis ... (Zeitraum der letzten 12 Monate);
    3. Ihre sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung in der Zeit vom ... bis ... (Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Jahre);
  2. die Auskunft zu belegen durch

    1. Vorlage Ihrer Gehaltsabrechnungen sowie ggf. ergangener Bescheide über Kranken- und Arbeitslosengeld für die Monate ... bis ...;
    2. Vorlage Ihrer Einkommensteuerbescheide sowie der zugrunde liegenden Einkommensteuererklärungen für die Jahre ... bis ...;
    3. Vorlage Ihrer Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen für die Jahre ...

Sollten Sie unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten bedienen, geben Sie uns diese bitte ebenfalls bekannt unter Beifügung entsprechender Belege.

Der Auskunftserteilung und Belegbeibringung sehen wir bis zum ... entgegen.

Sobald Ihre Auskunft vorliegt, werden wir die Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche berechnen und Ihnen die genauen Zahlbeträge mitteilen.

Vorläufig errechnet sich der Unterhalt nach den uns bisher vorliegenden Informationen wie folgt: Sie verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens ... EUR. Nach der Düsseldorfer Tabelle schulden Sie damit der 3-jährigen Tochter einen monatlichen Unterhaltsbetrag von ... EUR abzüglich ... EUR anrechenbaren Kindergeldes, also monatlich ... EUR.

Unsere Mandantin verfügt über ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von gerundet ... EUR, wie Sie den beigefügten Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate entnehmen können.

Von der Differenz zwischen Ihrem Einkommen, welches nach Abzug des Kindesunterhalts ... EUR beträgt, und dem Einkommen unserer Mandantin steht Ihrer Frau 3/7 zu. Das sind ... EUR.

Sie werden gebeten, ab ... vorläufig einen monatlichen Unterhaltsbetrag von ... EUR für die gemeinsame Tochter und ... EUR für unsere Mandantin, insgesamt also

... EUR

jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. des Monats auf das Konto unserer Mandantin bei der ... Bank (BLZ: ...), Kontonummer ... zu zahlen.

Sollten sich aus Ihrer Auskunft höhere Unterhaltsbeträge ergeben, bleiben Nachforderungen ausdrücklich vorbehalten.

Unserer Mandantin liegt nicht daran, mit Ihnen um Unterhaltsfragen zu streiten, sie ist jedoch – auch im Interesse des gemeinsamen Kindes – auf Ihre regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Zahlungen angewiesen. Sollten die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden und die geforderten Auskünfte und Belege nicht innerhalb der genannten Frist vollständig beigebracht werden, werden wir ohne weiteres Zuwarten die Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

[1] Damit der Zugang des Schreibens im Hinblick auf § 1613 Abs. 1 BGB im Zweifel nachgewiesen werden kann, sollte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

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