Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags auf Zahlung einer Abfindung gemäß § 23 VersAusglG zur Vermeidung eines späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Zahlung einer Abfindung für künftige Ausgleichsansprüche

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

per beA

Antrag auf Zahlung einer Abfindung für künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch

In der Familiensache

... ./. ...

zur Geschäftsnummer: ...

wird namens der Antragstellerin beantragt,

den Antragsgegner zu verpflichten, zum Ausgleich seines Anrechts bei der…in die für die Antragsgegnerin bestehende Rentenversicherung bei der…einen Gesamtbetrag von ... EUR einzuzahlen.

Weiter wird beantragt,

der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners zu bewilligen.

Begründung:

Wie die Ermittlungen in der Folgesache Versorgungsausgleich ergeben haben, verbleibt nach Durchführung des Wertausgleichs bei Scheidung aus dem Versorgungsausgleich ein Ausgleichsbetrag in Höhe von ... EUR, der schuldrechtlich auszugleichen wäre. Veränderungen haben sich seit dem Ehezeitende nicht ergeben. Die diesem Ausgleichsbetrag zugrunde liegenden Anrechte sind bereits unverfallbar.

Um einen späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu vermeiden, wird eine Abfindungszahlung gemäß § 23 VersAusglG verlangt.

Die Abfindungszahlung ist dem Antragsgegner auch wirtschaftlich zuzumuten ...

Dem Antragsgegner bleibt trotz der Verpflichtung zur Abfindungszahlung der bisherige Lebenszuschnitt im Wesentlichen erhalten. Die Abfindungszahlung beeinträchtigt den angemessenen Lebensunterhalt des Antragsgegners nicht

Dem Antragsgegner bleibt auch der Stamm seines Vermögens erhalten.

Hinsichtlich des Verfahrenskostenhilfeantrages wird auf die im Scheidungsverfahren eingereichten Unterlagen Bezug genommen.

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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