Aufgabenteil Gruppe 5

1.

RA Onnen erhält Auftrag, gegen Sauer einen Mahnbescheid wegen einer Forderung von 233.000,00 EUR zu beantragen. Nach erfolgter Zustellung zahlt der Gegner.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Onnen.

2.

Andres macht durch RA Paul im gerichtlichen Mahnverfahren eine Forderung von 8.888,00 EUR geltend. Der Antragsgegner Geiz legt durch seinen RA Quint Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid ein. Andres teilt RA Paul mit, er befinde sich zurzeit mit Geiz in privaten Vergleichsverhandlungen und bittet Paul, den Mahnbescheid zurückzunehmen.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen für die RAe Paul und Quint.

3.

RA Wupper beantragt für Züls einen Mahnbescheid über 480,00 EUR. Gegner Oker zahlt nach Zustellung 300,00 EUR zuzüglich der anteiligen Zinsen und Kosten. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist beantragt RA Wupper Vollstreckungsbescheid über die Restsumme. Daraufhin zahlt Oker auch den Restbetrag.

Erstellen Sie die Gebührennote.

4.*

Appel macht durch RA Teuer im gerichtlichen Mahnverfahren eine Forderung von 1.700,00 EUR geltend. Der Antragsgegner Geiß legt durch seinen RA Urban Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid ein. In einem Schreiben an RA Teuer legt er die Kopie einer Quittung bei, wonach er die geforderte Summe bereits beglichen hat. Daraufhin bittet Appel seinen RA Teuer, den Mahnbescheid zurückzunehmen.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen für die RAe Teuer und Urban.

5.*

Auer macht durch RA Richtig im gerichtlichen Mahnverfahren eine Forderung von 9.999,00 EUR nebst 177,83 EUR Zinsen geltend. Der Antragsgegner Gaul legt durch seinen RA Schnöder Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid ein. Nach Verweisung an das zuständige Gericht kommt es nach streitiger Verhandlung zum Urteil.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen für die Anwälte Richtig und Schnöder.

6.*

RA Sommer beantragt für Müller einen Mahnbescheid über 7.000,00 EUR wegen Wildschadens, anschließend beantragt er einen Vollstreckungsbescheid. Gegen den Vollstreckungsbescheid legt RA Winter für den Antragsgegner Einspruch ein. Vor dem zuständig gebliebenen Gericht ergeht nach streitiger mündlicher Verhandlung Urteil.

Fertigen Sie die Gebührennoten für RA Sommer und RA Winter.

7.*

Rüssel beauftragt RA Gierich mit der Einleitung eines Mahnverfahrens wegen einer Forderung über 4.777,77 EUR nebst 258,74 EUR Verzugszinsen. Nachdem der Gegner über seinen RA Wunderwald Widerspruch eingelegt hat, setzt RA Gierich weisungsgemäß die Forderung wegen Aussichtslosigkeit auf 777,77 EUR herab. Vom Gericht wird Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung anberaumt. Nach streitiger Verhandlung ergeht Urteil.

Erstellen Sie die Gebührennoten für beide Anwälte. Die Gebühren für das Mahnverfahren sind noch nicht abgerechnet.

Lösungsteil Gruppe 5

 
1. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 7002, 7008 RVG. [2.978,57 EUR]
2. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3307, 7002, 7008 RVG. [P: 687,82 EUR; Q: 355,81 EUR]
3. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3308, 7002, 7008 RVG. [104,96 EUR]
4. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3307, 7002, 7008 RVG. [T: 221,34 EUR; U: 118,52 EUR]
5. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3307, 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.  
  Vergütung für jeden RA insgesamt: [R: 1.874,25 EUR; S: 1.874,25 EUR]
6.

RA S: §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3308, 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.

[insgesamt: 1.639,82 EUR]
 

RA W: §§ 2, 13, VV Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.

[1.350,65 EUR]
7. §§ 2, 13, VV Nrn. 3305, 3307, 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.  
 

a) Mahnverfahrensgebühr nur nach dem Prozessstreitwert anrechnen.

[RA Gierich insgesamt: 602,14 EUR]
 

b) Widerspruchsgebühr nur nach dem Prozessstreitwert anrechnen.

[RA Wunderwald insgesamt: 455,77 EUR]

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