Im Rahmen der Aufbauorganisation wird die Struktur eines Unternehmens festgelegt. Elemente zur modellhaften Darstellung des Unternehmens sind Stellen, Instanzen und Stabsstellen/Stäbe. Eine Stelle ist die kleinste aufbauorganisatorische Einheit. Sie umfasst einen Aufgabenkomplex, der einer Person (Stelleninhaber) zugeordnet wird. Instanzen sind Stellen mit Leitungsbefugnis, das ist zum Beispiel die Abteilungsleitung oder die Bereichsleitung. Stabsstellen/Stäbe wiederum sind Stellen ohne Leitungsbefugnis, die einer Instanz zugeordnet sind, um diese zu unterstützen. Meist sind dies Spezialisten eines Fachgebiets, beispielsweise Spezialisten für Recht, Organisation oder Controlling.

Stellenbeschreibungen und Organigramme

In der Stellenbeschreibung wird die organisatorische Eingliederung einer Stelle in das Unternehmen schriftlich festgehalten. Die Bezeichnung der Stelle, ihre Kompetenzen, das Tätigkeitsgebiet, die Anforderungen und Aufgabeninhalte der Stelle werden verbindlich beschrieben. Zudem wird die Eingliederung in die Unternehmenshierarchie festgehalten. Wer ist Vorgesetzter, wer Vertretung, welche Stellen sind dieser Stelle organisatorisch zugeordnet?

Grundsätzlich: Der Aufbau muss so gestaltet sein, dass die Abläufe reibungslos funktionieren.

Ein Organigramm, auch oft als Organisationsplan oder Organisationsschaubild bezeichnet, stellt die Aufbauorganisation eines Unternehmens visuell dar.

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