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Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags bedarf der notariellen Beurkundung.

Die Gesellschafter können sich bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages durch die Erteilung einer Spezialvollmacht vertreten lassen. Die Spezialvollmacht kann in Deutschland erteilt werden. Diese muss notariell beurkundet und mit einer Apostille von den Haag versehen werden.

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