Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von Kuren auf den Erholungsurlaub

 

Orientierungssatz

1. Die Anrechnungsbefugnis gemäß § 10 BUrlG greift hinsichtlich des tariflichen Urlaubsanspruchs nach § 48 BAT-O nicht durch. Die Anrechnung könnte nur tarifvertraglich wirksam vorgesehen werden.

2. Berufung eingelegt zum LArbG Potsdam unter dem Aktenzeichen 4 Sa 817/97.

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 18.07.2002; Aktenzeichen 9 AZR 649/98)

 

Fundstellen

Haufe-Index 518996

ZTR 1998, 91 (red. Leitsatz 1)

Bibliothek, BAG (Gründe)

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