Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung wegen Arbeitsniederlegung

 

Orientierungssatz

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt worden, wenn trotz einer generell gegenteiligen Anordnung einer Gruppe von Arbeitnehmern eine übertarifliche Zulage auf eine Tariflohnerhöhung angerechnet wird, weil diese einmalig die Arbeit niedergelegt haben.

2. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Änderung des Zulagenzwecks.

 

Normenkette

TVG § 4; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 10

 

Fundstellen

AiB 1986, 232-232 (ST1-2)

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