Entscheidungsstichwort (Thema)

Benachteiligungsverbot - Dienstbezüge - Freistellung

 

Orientierungssatz

1. Eine angestellte Ärztin hat auch während ihrer Freistellung als Personalratsmitglied Anspruch auf Beteiligung an den Poolgeldern nach dem Landeskrankenhausgesetz.

2. Berufung beim LArbG Mainz eingelegt - 6 Sa 1022/91 -.

 

Normenkette

KHG RP §§ 27-28, 29 Abs. 1; PersVG RP § 42 Abs. 2, § 70 Abs. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.02.1993; Aktenzeichen 7 AZR 373/92)

LAG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 08.05.1992; Aktenzeichen 6 Sa 1022/91)

 

Fundstellen

PersR 1992, 116-118 (ST1)

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