Entscheidungsstichwort (Thema)
Benachteiligungsverbot - Dienstbezüge - Freistellung
Orientierungssatz
1. Eine angestellte Ärztin hat auch während ihrer Freistellung als Personalratsmitglied Anspruch auf Beteiligung an den Poolgeldern nach dem Landeskrankenhausgesetz.
2. Berufung beim LArbG Mainz eingelegt - 6 Sa 1022/91 -.
Normenkette
KHG RP §§ 27-28, 29 Abs. 1; PersVG RP § 42 Abs. 2, § 70 Abs. 1
Nachgehend
LAG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 08.05.1992; Aktenzeichen 6 Sa 1022/91) |
Fundstellen
PersR 1992, 116-118 (ST1) |
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