Entscheidungsstichwort (Thema)
Wettbewerbsverbot - Studium während Karenzzeit - Anrechnung von Unterhaltsgeld gemäß AFG § 44 - kein Anspruchsübergang auf die BA
Leitsatz (redaktionell)
1. Ergreift ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Studium und zahlt das Arbeitsamt gemäß § 44 AFG Unterhaltsgeld, wird dieses als anderweitiger Verdienst im Sinne des 74c HGB auf die vom Arbeitgeber zu zahlende Karenzentschädigung angerechnet.
2. Sofern ein Arbeitnehmer während des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes Unterhaltsgeld nach § 44 AFG erhält, gehen Karenzentschädigungsansprüche nicht nach § 117 Abs 4 AFG auf die Bundesanstalt für Arbeit über.
Normenkette
HGB § 74c; AFG § 44 Abs. 7 Fassung: 1969-06-25, Abs. 1 Fassung: 1969-06-25, § 117 Abs. 4 Fassung 1969-06-25
Fundstellen
Haufe-Index 445960 |
DB 1976, 1162 (LT1-2) |
EzB AFG § 44, Nr 25 (L1-2) |
EzA § 74c HGB, Nr 17 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen