Entscheidungsstichwort (Thema)

Wettbewerbsverbot - Studium während Karenzzeit - Anrechnung von Unterhaltsgeld gemäß AFG § 44 - kein Anspruchsübergang auf die BA

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ergreift ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Studium und zahlt das Arbeitsamt gemäß § 44 AFG Unterhaltsgeld, wird dieses als anderweitiger Verdienst im Sinne des 74c HGB auf die vom Arbeitgeber zu zahlende Karenzentschädigung angerechnet.

2. Sofern ein Arbeitnehmer während des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes Unterhaltsgeld nach § 44 AFG erhält, gehen Karenzentschädigungsansprüche nicht nach § 117 Abs 4 AFG auf die Bundesanstalt für Arbeit über.

 

Normenkette

HGB § 74c; AFG § 44 Abs. 7 Fassung: 1969-06-25, Abs. 1 Fassung: 1969-06-25, § 117 Abs. 4 Fassung 1969-06-25

 

Fundstellen

Haufe-Index 445960

DB 1976, 1162 (LT1-2)

EzB AFG § 44, Nr 25 (L1-2)

EzA § 74c HGB, Nr 17

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