Entscheidungsstichwort (Thema)
Fortbestehende Betriebseinheit nach Unternehmensteilung
Orientierungssatz
1. Eine Unternehmensaufspaltung führt nicht zwingend zu einer Betriebsaufspaltung. Einer solchen liegen häufig steuer- und haftungsrechtliche Motive zugrunde. Die betriebliche Einheit indes bleibt häufig erhalten. Bestand früher ein Betrieb innerhalb eines Unternehmens, spricht auch nach der Unternehmensaufspaltung viel für das Fortbestehen eines einheitlichen Betriebes.
2. Zum Vorliegen eines einheitlichen Leitungsapparates.
Normenkette
Fundstellen
BetrR 1990, 170 (S1-4) |
Bibliothek, BAG (T) |
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