Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsratsschulung "Schriftliche Kommunikation im Betrieb"
Orientierungssatz
1. Kenntnisse, die im Rahmen einer Bildungsveranstaltung zum Thema "Schriftliche Kommunikation im Betrieb" bzw "Schriftliche Information des Betriebsrates an die Beschäftigten" vermittelt werden, sind erforderlich im Sinne von § 37 Abs 6 BetrVG.
2. Berufung beim LArbG Hamburg eingelegt - 6 Sa 88/93 -
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
AiB 1994, 116-118 (ST1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen