Leitsatz (redaktionell)

Zur Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Gewinnsteigerung

BetrVG § 102 Abs 1, KSchG § 12, SGB 3 § 2, GG Art 20, GG Art 28

 

Orientierungssatz

1. Hat ein Betrieb seit Jahren kontinuierlich herausragende Gewinnsteigerungen zu verzeichnen, wird jedoch trotzdem zeitgleich ca 50% des ursprünglich vorhandenen gewesenen Personalstands abgebaut, so widerspricht dies dem Sozialstaatsgebot des Art 20, 28 GG und der in § 2 SGB 3 normierten Verantwortung des Arbeitgebers.

2. Entsprechende unternehmerische Maßnahmen sind als willkürlich anzunehmen, weshalb damit zusammenhängende betriebsbedingte Kündigungen sozialwidrig gem § 1 Abs 2 KSchG sein können.

3. Die Anhörung des Betriebsrats ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers genügt den Anforderungen des § 102 Abs 1 BetrVG nicht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 443987

NZA 1998, 944

NZA 1998, 944-945 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe)

RzK, I 5c Nr 97 (red. Leitsatz 1-3)

ArbuR 1999, 38 (red. Leitsatz 1 und Gründe)

ArztR 1998, 279 (red. Leitsatz 1)

AuA 1998, 400

AuA 1998, 400 (Leitsatz 1-2)

Bibliothek, BAG (Gründe)

EzA-SD 1998, Nr 20, 10 (red. Leitsatz 1-3)

EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 100 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe)

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