Leitsatz (redaktionell)

Der amtlich bestellte Vertreter eines Rechtsanwalts und Notars ist kein Arbeitnehmer.

 

Normenkette

BRAO § 53; BGB § 611 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445516

BB 1964, 923 (LT1)

DB 1964, 1230

ArbuR 1964, 375 (L)

RiA 1964, 247

WA 1964, 168

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge