Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltliches Überlassen von Mitarbeitern an Drittfirma - Mitbestimmung des Betriebsrats der Drittfirma

 

Orientierungssatz

Stellt ein Unternehmen einer Drittfirma Mitarbeiter für Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten entgeltlich zur Verfügung, ohne daß ein bestimmtes oder bestimmbares Projekt von dem überlassenden Unternehmen geschuldet wird, so liegt kein werkvertraglicher Einsatz vor.

 

Normenkette

BetrVG §§ 99, 101 S. 1; AÜG Art. 1 § 14 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 446276

EzAÜG, Nr 171 (ST1)

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