Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Ausübung von Mitbestimmungsrechten während eines Streiks

 

Orientierungssatz

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99ff BetrVG bestehen auch dann, wenn eine Versetzung streikbedingt ist.

Mißachtet der Arbeitgeber das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99ff BetrVG, so kann der Betriebsrat die personelle Maßnahme mit einer einstweiligen Verfügung aufheben lassen.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 99; GG Art. 9 Abs. 3; BetrVG §§ 100-101

 

Fundstellen

ArbuR 1986, 156-157 (S1)

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