Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Begriff "pünktlich" in einem Zeugnis

 

Orientierungssatz

1. Bestätigt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis "Pünktlichkeit", so bedeutet dies ohne Hinzukommen weiterer einschlägiger Formulierungen im Wortlaut des Zeugnisses nicht "Überpünktlichkeit" iS einer negativen Aussage. Der Arbeitnehmer hat demgemäß keinen Anspruch darauf, daß das Wort "pünktlich" aus dem Zeugnis entfernt wird.

2. Bei der Beurteilung eines Arbeitszeugnisses kommt es auf den objektiven Aussagegehalt an. Was sich der Verfasser des Zeugnisses dabei gedacht hat, ist unerheblich.

 

Normenkette

BGB § 630

 

Fundstellen

Haufe-Index 443246

JurBüro 1992, 593 (S1)

NZA 1992, 799

NZA 1992, 799-800 (ST1-2)

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