Im Falle einer Zahlungsklage gegen den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er die Zahlung begehrt. In der Regel ist das der Arbeitsvertrag. Als Rechtsgrundlagen für Zahlungsklagen können aber auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge in Betracht kommen. Ferner können Zahlungsklagen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder einer betrieblichen Übung beruhen oder sich aus allgemeinen Gesetzen ergeben.

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