Am weitesten verbreitet ist die sogenannte Zeitvergütung als Basis der Grundvergütung; sie ist zumeist auch Bezugspunkt der tarifvertraglich vereinbarten Grundvergütungen. Die Zeitvergütung richtet sich nach der vereinbarten Dauer der Arbeitsleistung, die in Tarifverträgen üblicherweise als "regelmäßige Arbeitszeit" bezeichnet wird. Die auf der vereinbarten Arbeitszeitdauer basierende Arbeitsvergütung kann als Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsentgelt vereinbart werden. In Tarifverträgen ist die Zahlung eines verstetigten Monatsentgelts, das auf Basis einer monatsdurchschnittlichen Arbeitszeit berechnet wird, üblich.

Zur Zeitvergütung zählen auch diejenigen Zulagen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf die Leistung zusätzlich gewährt, wie beispielsweise übertarifliche Stundenzuschläge oder Überstundenzuschläge.

Für die Zeitvergütung ist der Wert der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zunächst unerheblich. Die Zeitvergütung unterstellt, dass die Arbeitnehmer die anfallenden Arbeiten mit der gleichen Quantität und Qualität erledigen.

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