Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.[1] Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, muss er unverzüglich beseitigen. Das Reinigungsintervall und auch die Abfolge der jeweils durchzuführenden Reinigungsschritte werden vom Arbeitgeber festgelegt.

 
Praxis-Beispiel

Reinigung der Sanitärräume

Die ASR A4 „Sanitärräume“ empfiehlt, Toilettenräume und ihre Einrichtungen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden.[2] Um die regelmäßige und gründliche Reinigung sicherzustellen und zu kontrollieren, empfiehlt sich das Anbringen eines Reinigungsplans im Toilettenraum mit Abzeichnungspflicht durch das verantwortliche Reinigungspersonal.

[2] ASR A4.1 "Sanitärräume" Ziff. 5.1 Abs. 3.

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