Begriff

Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beiträgen der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber finanziert. Die Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil des Systems der Arbeitsförderung, die mit weiteren Förderleistungen zum Ziel hat, dem Entstehen von Arbeitslosigkeit präventiv entgegenzuwirken bzw. bei Eintritt von Arbeitslosigkeit diese so schnell wie möglich zu beenden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Versicherungsrecht der Arbeitslosenversicherung ist in den §§ 24 bis 28a SGB III, das Leistungsrecht des Arbeitslosengeldes in den §§ 136 bis 164 SGB III geregelt. Der Arbeitslosenversicherungsschutz nach einer Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich maßgeblich nach Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge