Das Bürgergeld umfasst
- pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts,
- zusätzlich bestimmte Leistungen bei sog. Mehrbedarfen sowie
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ein Leistungsanspruch besteht in Höhe dieser Bedarfe, soweit nicht Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist.[1]
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