Das Bürgergeld umfasst

  • pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts,
  • zusätzlich bestimmte Leistungen bei sog. Mehrbedarfen sowie
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ein Leistungsanspruch besteht in Höhe dieser Bedarfe, soweit nicht Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist.[1]

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