Begriff

Die Arbeitsbescheinigung enthält die Beschäftigungsdaten, die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und die Entlassungsmodalitäten. Sie wird vom Arbeitgeber entweder in Papierform ausgestellt oder elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Wird sie in Papierform ausgestellt, ist sie zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Rechtsgrundlage für das Ausstellen der Arbeitsbescheinigung in Papierform ist § 312 SGB III. Das Übermitteln einer elektronischen Arbeitsbescheinigung ist in § 313a SGB III geregelt. Ergänzend sind die §§ 319, 321 Nr. 1 und 404 Abs. 2 Nr. 19 und Abs. 3 SGB III zu beachten.

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