Grundsätzlich sollten Verwalter die Wohnungseigentümer auf die neue Rechtslage hinweisen. Jedenfalls sind einschlägige Beschlussinitiativen von Wohnungseigentümern ernst zu nehmen und zur Tagesordnung zu nehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge