Eine im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende betriebliche Übung findet auch zugunsten von neuen Arbeitnehmern Anwendung, es sei denn der Anspruch wurde vertraglich ausgeschlossen.[1] Gegenüber neuen Arbeitnehmern kann eine begünstigende betriebliche Übung durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers bei Vertragsschluss beseitigt werden.[2]

 
Wichtig

Betriebsübergang

Eine durch betriebliche Übung entstandene Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer nach Maßgabe der im laufenden Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen bestimmte Leistungen zu gewähren, geht im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den Betriebserwerber über.[3]

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