In der Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer. Ein Verwalter ist nicht bestellt. Wohnungseigentümer K erstellt einen Wirtschaftsplan für 2022. Dieser wird von den Wohnungseigentümern nicht beschlossen. Im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt Wohnungseigentümer K, den Wohnungseigentümer B zu verpflichten, ausgehend von dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 monatlich einen Vorschuss von 230 EUR zu zahlen. Das AG weist den Antrag zurück. Es fehle an einem Verfügungsgrund. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des K.

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