Rz. 8

Problematischer wird es, wenn die Kosten des Rechtsstreits quotiert worden sind. Hier sind wieder drei Fälle zu unterscheiden:

Nach Kostenausgleichung verbleibt zugunsten des Mandanten ein Erstattungsanspruch, der die nicht gedeckten Kosten übersteigt.
Nach Kostenausgleichung ergibt sich ein Kostenerstattungsanspruch des Gegners.
Nach Kostenausgleichung verbleibt zugunsten des Mandanten ein Erstattungsanspruch, der jedoch nicht ausreicht, um die nicht gedeckten Kosten zu decken.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge