Rz. 21

Werden im selbstständigen Beweisverfahren weitere Gegenstände in eine Einigung mit einbezogen, ist zu differenzieren

Wird die Einigung in einem gerichtlichen Termin geschlossen oder aufgrund einer Besprechung der Anwälte i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1, gilt das gleiche wie bei einer Mehrwerteinigung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren.
Wird die Einigung dagegen ohne gerichtlichen Termin und ohne eine vorherige Besprechung der Anwälte geschlossen und deren Zustandekommen gegebenenfalls nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt, entsteht keine Einigungsgebühr, da im selbstständigen Beweisverfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist.
 

Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag zur Einleitung eines Beweisverfahrens über Baumängel i.H.v. 30.000 EUR. Unter Einbeziehung weiterer Gegenstände i.H.v. 20.000 EUR wird

a) aufgrund einer Besprechung der Anwälte ein schriftlicher Vergleich geschlossen.

b) ohne Besprechung der Anwälte auf Vorschlag des Gerichts das Zustandekommen eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt.

Im Fall a) ist wie folgt abzurechnen:

 
1.

1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100, 3101

(Wert: 30.000,00 EUR)
  1.241,50 EUR
2.

0,8-Verfahrensgebühr, VV 3100, 3101

(Wert: 20.000,00 EUR)
  656,60 EUR
  gem. § 15 Abs. 3 nicht mehr als 1,3 aus 50.000,00 EUR   1.662,70 EUR
3.

1,2-Terminsgebühr, VV 3104

(Wert: 50.000,00 EUR)
  1.534,80 EUR
4. 1,5-Einigungsgebühr, VV 1000 (Wert: 50.000,00 EUR)   1.918,50 EUR
5. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 5.136,00 EUR  
6. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   975,84 EUR
Gesamt   6.111,84 EUR

Im Fall b) ist wie folgt abzurechnen:

 
1.

1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100, 3101

(Wert: 30.000,00 EUR)
  1.241,50 EUR
2.

0,8-Verfahrensgebühr, VV 3100, 3101

(Wert: 20.000,00 EUR)
  656,60 EUR
  gem. § 15 Abs. 3 nicht mehr als 1,3 aus 50.000,00 EUR   1.662,70 EUR
3.

1,5-Einigungsgebühr, VV 1000

(Wert: 50.000,00 EUR)
  1.918,50 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 3.601,20 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   684,23 EUR
Gesamt   4.285,43 EUR

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