Leitsatz

Im Rahmen von Anfechtungsklagen ändert sich nichts an der Erteilung des Auftrags durch "mehrere Personen", wenn die übrigen Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im Folgenden durch die Verwalterin vertreten wurden. Insoweit kann also der Rechtsanwalt die Mehrvertretungsgebühr berechnen.

 

Link zur Entscheidung

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.02.2008, 2 W 26/08

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