In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für

1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist,

2. den Versicherungsnehmer für Verstöße

2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicherung),

2.2 die nach seinem Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft oder der Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 160 HGB (Austrittsversicherung),

2.3 die ein berufsfremder Sozius einer Sozietät oder ein Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft im Rahmen dessen beruflicher Tätigkeit begangen hat, entsprechend § 128 HGB (Versicherung für interprofessionelle akzessorische Haftung).

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