Die Regelungen des § 308 BGB enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass die jeweilige Klausel vom Gericht überprüft und erst von diesem für unwirksam erklärt werden kann.

 
Praxis-Beispiel

Klauselverbot

Durchweg handelt es sich um Sachverhalte, die z. B. gegen grundlegende Gedanken der gesetzlichen Regelung verstoßen und zunächst durch das Gericht überprüft werden.

Beispiele:

  • Fiktion einer Verlängerung des Verwaltervertrags
  • Fiktion für den Zugang einer Kündigung

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