Die Regelungen des § 308 BGB enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass die jeweilige Klausel vom Gericht überprüft und erst von diesem für unwirksam erklärt werden kann.
Klauselverbot
Durchweg handelt es sich um Sachverhalte, die z. B. gegen grundlegende Gedanken der gesetzlichen Regelung verstoßen und zunächst durch das Gericht überprüft werden.
Beispiele:
- Fiktion einer Verlängerung des Verwaltervertrags
- Fiktion für den Zugang einer Kündigung
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