Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung für 9 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Albanien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 7 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 2 Jahre nach Albanien entsenden. Zwischen dem ersten und dem zweiten Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 7 Monaten. Da der Arbeitnehmer nicht mehr als 12 Monate in Deutschland tätig war, gelten für ihn für die zweite Entsendung ausschließlich die albanischen Rechtsvorschriften.

Ablösung

Eine Ablösung eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich möglich. Eine Entsendung liegt dann vor, wenn die Ablösung nur für den verbliebenen Zeitraum erfolgt.

 
Praxis-Beispiel

Ersatz eines erkrankten Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Albanien entsandt. Nach 11 Monaten erkrankt der Arbeitnehmer und muss zurückkehren. Der Arbeitgeber entsendet einen neuen Arbeitnehmer nach Albanien. Da es sich um eine Ablösung handelt, darf der Arbeitnehmer für 1 Jahr und 1 Monat entsandt werden.

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