Bundesjustizminister Marco Buschmann plant eine Entschärfung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Nur bei Personenschäden soll Unfallflucht strafbar bleiben. Die geplante Reform des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB ist Teil des von der Ampelkoalition vereinbarten Gesamtplans einer Entrümpelung des Strafrechts von überflüssigen Straftatbeständen. Nach Auffassung des Bundesjustizministers gehören neben der Unfallflucht u. a. auch das Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und einige weitere Straftatbestände dazu.

Weitere Informationen zu den Reformplänen finden Sie auf dem Haufe Portal

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