Wird ein Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Trennung, Scheidung und Folgesachen" erteilt, sind bei einer anschließenden umfassenden Beratung durch einen Rechtsanwalt die vier Komplexe
Scheidung als solche, | |
das persönliche Verhältnis zu den Kindern (Personensorge, Umgangsrecht), | |
Fragen im Zusammenhang mit Ehewohnung und Hausrat, | |
finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung), |
jeweils als gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten zu behandeln, sodass die Beratungsgebühr für insgesamt bis zu vier Angelegenheiten geltend gemacht werden kann.
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