1. Die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind auch dann erstattungsfähig, wenn er seine Kanzlei weder am Sitz der Partei noch am Sitz des Gerichts unterhält. Eine Notwendigkeitsprüfung ist insoweit gesetzlich ausgeschlossen.
  2. Reisekosten und Kosten für Zeitversäumnis eines informierten Vertreters sind neben den Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten nicht erstattungsfähig, wenn das persönliche Erscheinen der Partei nicht angeordnet war.

AG Siegburg, Beschl. v. 13.11.2012 – 103 C 64/12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge