Die Voraussetzungen der Prozessfinanzierung

Ein Anspruch über 100.000,00 EUR,
auf eine mit dem Prozessfinanzierer teilbare Leistung,
der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchsetzbar ist.
 

Die Leistungen des Prozessfinanzierers

Übernahme sämtlicher Kosten und deren Vorfinanzierung nach Abschluss des Finanzierungsvertrages,
zusätzliche 1,0 Gebühr für den beauftragten Rechtsanwalt,
separater Bonitätscheck,
Unterstützung als "Team-Player" mit zusätzlichem Know-how,
Bankbürgschaft für eine vorläufige Vollstreckung nach erster Instanz,
üblicher Erfolgsanteil: 20 – 30 – 20: 20 Prozent aus vorgerichtlichen bzw. im Wege einer Mediation erzielten Erträgen, 30 Prozent aus Erträgen bis zu 500.000,00 EUR durch (schieds-)gerichtlichen Vergleich oder Urteil, 20 Prozent aus dem Betrag, der 500.000,00 EUR übersteigt,
die Vorbereitung durch den Anspruchsinhaber und seinen Rechtsanwalt,
ausführliche Information und Übergabe aller Unterlagen an den Rechtsanwalt,
Begutachtung des Anspruchs durch den Rechtsanwalt,
Übersendung der Stellungnahme (gegebenenfalls Gutachten), eines Klageentwurfs mit Anlagen sowie aller sonst noch wesentlichen Unterlagen (zum Beispiel bisherige Korrespondenz und Stellungnahme der Gegenseite) durch den Rechtsanwalt.
 

Folgende Zusatzinformationen werden durch den Prozessfinanzierer benötigt

Namen, Adressen und Telefon/Telefax, ggf. Gesellschaftsverhältnisse aller Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.
Wie ist der Verfahrensstand? Gibt es oder gab es noch andere Verfahren zwischen den Beteiligten?
Auf welche Rechtsvorschriften stützt sich der Anspruch?
Wann genau verjährt der Anspruch?
Mit welchen Einwendungen und Gegenansprüchen ist zu rechnen?
Worin besteht wahrscheinlich das größte Prozessrisiko?
Wie ist die Bonität des Anspruchsgegners einzuschätzen (z.B. Auszug Handelsregister, Grundbuch, Kreditauskunft)?
Wurde Prozesskostenhilfe beantragt? Wenn ja, bitte Entscheidung beifügen.
Sind Anspruchsinhaber und/oder Anspruchsgegner vorsteuerabzugsberechtigt?
Werden andere Prozessfinanzierer ebenfalls angefragt?

Autor: von Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG

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