Die Voraussetzungen der Prozessfinanzierung
• | Ein Anspruch über 100.000,00 EUR, |
• | auf eine mit dem Prozessfinanzierer teilbare Leistung, |
• | der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchsetzbar ist. |
Die Leistungen des Prozessfinanzierers
• | Übernahme sämtlicher Kosten und deren Vorfinanzierung nach Abschluss des Finanzierungsvertrages, |
• | zusätzliche 1,0 Gebühr für den beauftragten Rechtsanwalt, |
• | separater Bonitätscheck, |
• | Unterstützung als "Team-Player" mit zusätzlichem Know-how, |
• | Bankbürgschaft für eine vorläufige Vollstreckung nach erster Instanz, |
• | üblicher Erfolgsanteil: 20 – 30 – 20: 20 Prozent aus vorgerichtlichen bzw. im Wege einer Mediation erzielten Erträgen, 30 Prozent aus Erträgen bis zu 500.000,00 EUR durch (schieds-)gerichtlichen Vergleich oder Urteil, 20 Prozent aus dem Betrag, der 500.000,00 EUR übersteigt, |
• | die Vorbereitung durch den Anspruchsinhaber und seinen Rechtsanwalt, |
• | ausführliche Information und Übergabe aller Unterlagen an den Rechtsanwalt, |
• | Begutachtung des Anspruchs durch den Rechtsanwalt, |
• | Übersendung der Stellungnahme (gegebenenfalls Gutachten), eines Klageentwurfs mit Anlagen sowie aller sonst noch wesentlichen Unterlagen (zum Beispiel bisherige Korrespondenz und Stellungnahme der Gegenseite) durch den Rechtsanwalt. |
Folgende Zusatzinformationen werden durch den Prozessfinanzierer benötigt
• | Namen, Adressen und Telefon/Telefax, ggf. Gesellschaftsverhältnisse aller Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner. |
• | Wie ist der Verfahrensstand? Gibt es oder gab es noch andere Verfahren zwischen den Beteiligten? |
• | Auf welche Rechtsvorschriften stützt sich der Anspruch? |
• | Wann genau verjährt der Anspruch? |
• | Mit welchen Einwendungen und Gegenansprüchen ist zu rechnen? |
• | Worin besteht wahrscheinlich das größte Prozessrisiko? |
• | Wie ist die Bonität des Anspruchsgegners einzuschätzen (z.B. Auszug Handelsregister, Grundbuch, Kreditauskunft)? |
• | Wurde Prozesskostenhilfe beantragt? Wenn ja, bitte Entscheidung beifügen. |
• | Sind Anspruchsinhaber und/oder Anspruchsgegner vorsteuerabzugsberechtigt? |
• | Werden andere Prozessfinanzierer ebenfalls angefragt? |
Autor: von Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG
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