Der Anwalt ist und bleibt seinem Mandanten aus dem Anwaltsvertrag verpflichtet. Zwischen ihm und dem Finanzierer werden keine direkten Vertragsbeziehungen begründet. Jedoch beauftragt der Mandant den Anwalt, selbigen umfassend und zeitnah über alle anspruchsrelevanten Vorgänge zu informieren. Der Anwalt nimmt für seinen Mandanten also regelmäßig wichtige Pflichten aus dem Finanzierungsvertrag wahr, unter anderem die Abstimmung über die prozessuale Vorgehensweise. Für diese Tätigkeit muss der Mandant den Anwalt vom Anwaltsgeheimnis entbinden, was üblicherweise konkludent mit dem Auftrag, einen Finanzierer zu kontaktieren und über den Anspruch zu informieren, geschieht.

Der Anwalt ist daher erste Kontaktperson und Mittler für seinen Mandanten. Während der Finanzierung findet ein regelmäßiger Austausch im Team Anwalt/Mandant/Prozessfinanzierer statt. Das Verfahren wird vom Finanzierer durchgehend begleitet.

 

Die Aufgaben des Anwalts auf einen Blick

Vor Vertragsschluss

Einleitung der Finanzierungsanfrage für seinen Mandanten,
Erstellung eines Klageentwurfs und Übersendung aller wesentlichen Dokumente,
Weitergabe aller relevanten Informationen.

Nach Vertragsschluss

fortlaufende und umfassende Information des Finanzierers,
gegebenenfalls Vorlage von Schriftsätzen vor Einreichung oder Übersendung an den Gegner,
Abstimmung aller verfahrenswesentlichen Entscheidungen,
Auskehr des Erlöses an Mandant und Prozessfinanzierer.

Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt regelmäßig eine zusätzliche 1,0-Gebühr nach RVG aus dem finanzierten Streitwert und zwar unabhängig vom Erfolg. Diese "ProFi-Gebühr" wird am Ende der ersten finanzierten Instanz gezahlt.

 

Die Vorteile des Anwalts auf einen Blick

Beratungsplus gegenüber dem Mandanten,
höherer Umsatz durch finanzierte Verfahren,
zusätzliche 1,0-Gebühr auf den finanzierten Streitwert (i.d.R. bis 1 Mio. EUR),
sichere Gebühren durch Direktzahlung,
hilfreiche Zweitmeinung zu komplexen Fällen,
Begleitung des Verfahrens durch die "Inhouse-Anwälte" des Prozessfinanzierers.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge