Nach Auszahlung einer Lebensversicherung will ein Ehepaar den erhaltenen Betrag zur Altersabsicherung anlegen. Trotz eines klaren Hinweises seiner Kunden rät der Bankberater jedoch zum Kauf von "sicheren" Papieren der Lehmann Bank. Das daraufhin nur dort angelegte Geld ist nach der Insolvenz der Bank im Jahr 2008 komplett verloren. Daraufhin verlangen die Eheleute Schadensersatz der beratenden Bank und nutzen die angebotene Prozessfinanzierung, um für die Rechtsdurchsetzung nicht ihre Ersparnisse angreifen zu müssen.

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