Zu Zeiten des New-Economy-Booms erwirbt ein französisches Unternehmen 100 Prozent eines Software-Hauses in Bern. Der letzte Teil des Kaufpreises (5,5 Mio. Schweizer Franken) soll gem. einer Zielvereinbarung zwei Jahre nach Übernahme gezahlt werden. Kurz nach dem Kauf entscheidet die Käuferin gegen den Widerstand des Managements, dass das übernommene Unternehmen neben der Softwareentwicklung auch in das Hardwaregeschäft einsteigt. Als aufgrund der wirtschaftlichen Umstände die Ziele nicht erreicht werden, verweigert die Käuferin die Zahlung der letzten Kaufpreisrate. Die Verkäufer argumentieren, dass die Käuferin durch die Änderung des Unternehmensgegenstandes eine Erreichung verhindert hat, und benötigen Prozessfinanzierung für ein Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer ICC (International Chamber of Commerce).

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