1. Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr.
  2. Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat.

OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15

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