Bewilligt ein Gericht "Prozesskostenhilfe in vollem Umfang", ist davon der Abschluss eines Mehrvergleichs mit umfasst, wenn die Bewilligung hierfür zuvor ausdrücklich oder konkludent beantragt wurde.

LAG Hamm (Westfalen), Beschl. v. 12.3.2018 – 14 Ta 668/17

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