Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts, so darf das Gericht das Betreiben des Verfahrens nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig machen.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.10.2011 – 6 WF 104/11

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