Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen" Anwalts beigeordnet, erhält er seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk. Soweit das Gericht im Gerichtsbezirk nach regionalen Gesichtspunkten auswärtige Gerichtstage abhält, darf nicht auf die höchstmögliche Entfernung im "Gerichtstagsbezirk" abgestellt werden.

LAG Köln, Beschl. v. 8.3.2013 – 3 Ta 8/13

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge