Das VG hat der Klägerin für das verwaltungsgerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig von der Klägerin zu zahlende monatliche Raten in Höhe von 16,00 EUR festgesetzt.

Mit der dagegen eingelegten Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Festsetzung der Raten und begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung.

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