Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einer Ehesache erstreckt sich im Rahmen des § 48 Abs. 3 RVG auch auf außergerichtlich geschlossene Vergleiche.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen